Datenschutzbeauftragter

Unsere zertifizierten Datenschutzbeauftragten schützen Sie vor Bußgeldern und sorgen für rechtskonforme Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum fairen Preis.

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Wir betreuen unsere Kunden kompetent und sorgfältig.

Das änderten die Gesetzgeber

Seit Inkrafttreten der europaweit gültigen Datenschutz Grundverordnung = DS-GVO und dem angepassten Bundesdatenschutzgesetz = BDSG sind die betroffenen Personen, deren Daten Sie verarbeiten, Eigentümer ihrer Daten geworden.

Betroffenenrechte

  • umfassende Auskunfts- und Informationsrechte
  • Recht auf Löschung, Sperrung und Berichtigung ihrer persönlichen Daten
  • Recht auf Selbstbestimmung über Daten die der betroffenen Person zuzuordnen sind
  • Widerspruchsrecht auf Verarbeitung und Erfassung der Daten

Ein Datenschutzbeauftragter ist per Gesetz vorgeschrieben,

  • wenn ein Unternehmen mehr als 20 Mitarbeiter mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt.
  • Unabhängig von der Zahl der Beschäftigten, wenn personenbezogene Daten besonderer Kategorien verarbeitet werden (Daten über rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse Überzeugungen,  Gewerkschaftszugehörigkeit, Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten oder Gesundheitsdaten, Daten zur sexuellen Orientierung)

Ein Datenschutzbeauftragter ist immer hilfreich,

auch wenn er gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.

  • Denn Sie müssen ohne Datenschutzbeauftragten selber die neuen Betroffenenrechte erfüllen,
  • allen Dokumentationspflichten nachkommen
  • und verhängte Bußgelder allein bezahlen

Für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten haben wir ein besonderes günstiges Datenschutz Paket.

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